Zu Artikeldetails zurückkehren Neuere Urteile zum Sozialversicherungsrecht: Kindergeld muss auch für Postulanten und Novizen gezahlt werden, die nur den Beruf eines Ordensbruders erstreben. Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. April 1970 (Aktenzeichen: l 5 Kg - 1/69) Herunterladen PDF herunterladen