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Neuere Urteile zum Sozialversicherungsrecht: Kindergeld muss auch für Postulanten und Novizen gezahlt werden, die nur den Beruf eines Ordensbruders erstreben. Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. April 1970 (Aktenzeichen: l 5 Kg - 1/69)
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