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Neuere Urteile zum Sozialversicherungsrecht: Mit Eintritt der Ordens-Apostasie beginnt die einjährige Antragsfrist auf Durchführung einer Nachversicherung. Rechtskräftiges Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 13. Okt. 1970 (Aktenzeichen: L 16/ An 115/69)
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